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Schüler-BaföG Die LDT Nagold ist vom Kultusministerium Baden-Württemberg als Bafög-gleichwertig anerkannt worden. Das heißt, dass Studierende der LDT Schüler-BaföG beantragen können, sofern Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Schüler-BaföG wird in der Regel elterneinkommensabhängig gewährt. Eine Ausnahme stellt hierbei die Härtefallregelung dar. Es werden deshalb vom Grundsatz her nur Studierende gefördert, deren Eltern bestimmte Einkommens- u. Vermögensverhältnisse nicht überschreiten.
Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen: - die deutsche bzw. eine EU-Staatsbürgerschaft, - die persönliche Eignung und ein - Höchstalter (nicht älter als 30 Jahre). Schriftliche Anträge werden in der Regel beim örtlich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/ Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern gestellt.
Über weitere Einzelheiten informiert auch das Internet www.bafoeg.bmbf.de sowie die Broschüre „BaföG – Gesetz und Beispiele“, die kostenfrei beim Bundes-ministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn, Fax: 01888 – 57 – 3601 angefordert werden kann. Gebührenfreie Hotline: 0800 – 223 63 41
Meister-BaföG Die Weiterbildungen der LDT Nagold enden stets mit einem privatwirtschaftlichen Abschluss. Deshalb wird hier ein Förderantrag in der Regel nicht zum Erfolg führen können. Über die Förderung entscheidet jedoch das zuständige Amt bzw. die zuständige Behörde. Anträge werden in den meisten Bundesländern direkt bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten gestellt. Weitere Informationen finden sich im Internet unter: www.meister-bafoeg.info
Begabtenförderung Berufliche Bildung Personen, die in der Kaufmannsgehilfenprüfung zu den Besten ihres Jahrganges zählen, können im Einzelfall nach dem Programm „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ der Bundesregierung gefördert werden. Weitere Informationen erteilt die zuständige Industrie- u. Handelskammer des jeweiligen Kammerbezirkes.
Bildungskredit der Sparkasse Die Sparkasse Pforzheim-Calw hat ein spezielles Bildungskreditprogramm für LDT-Studierende entwickelt. Der Kreditbetrag schließt Studiengebühren sowie die Kosten für den Lebensunterhalt ein und wird zu günstigen Konditionen vor Studienbeginn mit der Sparkasse vereinbart (Rahmenkreditvereinbarung). Während des zweijährigen Studiums können dann zu bestimmten Terminen vereinbarte Teilbeträge des Bildungskredits abgerufen werden. Mit der Rückzahlung wird erst nach dem Nagolder Studium begonnen. Informationen bei der Sparkasse Nagold bei Herrn Manuel Groß unter Telefon (07452) 9321-7522 oder per e-mail: manuel.gross@skpfcw.de .
Finanzierung über eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der LDT Bei Bedarf kann mit der LDT eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die jeweils fälligen restlichen Studiengebühren werden zu einem günstigen Jahreszinssatz von 6%. verzinst. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Nach Zahlung einer Sondertilgung erhält man einen neuen Ratenzahlungsplan.
Finanzierung über eine Lebensversicherung der Signal Iduna Das Finanzierungsmodell über die Signal Iduna Versicherung sieht vor, dass Interessenten in eine Lebensversicherung einzahlen. Nach deren Ablauf bekommt die LDT als Begünstigte von der Versicherung die aufgelaufenen Studiengebühren nebst Zinsen erstattet.
Finanzierung über Stiftungen Es ist es möglich, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung an die speziell zur Förderung der LDT gegründete LDT Stiftung mit Sitz in Köln zu stellen.
Steuerliche Behandlung der Studienkosten Für die steuerliche Behandlung der Kosten des Studiums an der LDT liegt ein Merkblatt zum download bereit, das die verschiedenen Möglichkeiten der steuer-lichen Absetzbarkeit der Studienkosten erläutert. |